Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Angebot und Auftragserteilung Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Mit der Auftragserteilung an uns erkennt der Käufer unsere Geschäfts-bedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Geschäftsbedingungen des Käufers gelten für uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen. 2. Lieferung a) Lieferfrist: Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wir übernehmen jedoch keine Haftung, wenn durch Fälle höherer Gewalt, oder durch Verschulden Dritter (Zulieferer) eine rechtzeitige Lieferung nicht erfolgen kann. Schadensersatzansprüche an uns wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit sind in allen Fällen ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. b) Versand: Die Ware reist auf dem Wege zum Käufer, auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger, sowie bei Frankolieferungen. 3. Mängelrügen Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Preise und Zahlungsbedingungen Aufträge werden zu den in Angebot und Auftrag vereinbarten Preisen in EURO berechnet. Für Lieferungen ohne Vereinbarung fester Preise werden die am Tage der Lieferung bei uns gültigen Preise abgerechnet. Grundsätzlich verstehen sich die Preise ab Werk wenn nichts anderes vereinbart ist. Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag. Zahlungsziele, wenn nicht anders vereinbart, Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 3% Skonto, Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Bei Überschreitung des Zahlungszieles hat der Käufer, sofern er Kaufmann ist, den Kaufpreis mit 8 %Punkten über dem Basiszins der europäischen Zentralbank zu verzinsen, sonst mit 5%Punkten über dem Basiszins. 5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus jedwedem Rechtsgrund gegenüber dem Besteller im Zeitpunkt der Lieferung zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es ist vereinbart, dass alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehalts-ware schon jetzt an uns abgetreten sind, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist ermächtigt, die durch bestimmungsgemäße Weiterveräußerung entstandenen bzw. entstehenden Forderungen solange treuhändlerisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. 6. Gewährleistung a) Art und Umfang: Wir garantieren für die ordentliche Fertigung unserer Produkte. Für von uns verschuldete Mängel in der Fertigung haften wir insoweit, dass wir entweder Ersatz oder Reparatur leisten. Die Entscheidung ob Ersatz oder Reparatur behalten wir uns vor. Eine weitere Schadenshaftung schließen wir aus. Diamantwerkzeuge Bei Diamantwerkzeugen besteht nur dann ein Gewährleistungsanspruch, wenn mindestens 50% des Diamantsegmentbelages noch vorhanden ist. Ansonsten besteht keinerlei Anspruch auf Ersatz. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Gefahrübergang. Maschinen und Geräten Bei Maschinen und Geräten ist der Fristbeginn das Empfangsdatum beim Käufer. Reklamationen müssen gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Maßgebend bei Fristberechnung ist der Eingang bei uns. Nach Einsatz des Gerätes oder nach Ablauf der Fristen gemäß § 377 HGB gilt das Gerät als einwandfrei abgenommen. Art und Ort der Mängelbeseitigung werden grundsätzlich durch uns entschieden. Arbeiten ohne unsere Genehmigung werden nicht erstattet; der Garantieanspruch erlischt in diesem Falle sofort. Für Schadenersatzansprüche haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von vorstehendem Satz erfasst werden, und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder Arglist von uns, von gesetzlichen Vertretern, oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadenersatzhaftung ist aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern wir, oder unsere Hilfspersonen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir auch eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten haften wir nur dann, wenn das Risiko von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 7. Kataloge Die Abbildungen in unseren Verkaufsunterlagen sind für die Ausführung der Produkte nicht verbindlich. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Für eventuelle Abweichungen übernehmen wir keine Gewähr. Ebenso haften wir nicht für etwaige Druckfehler. 8. Urheberrecht An unseren Unterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, etc.) behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Weitergabe und Verwendung ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für beide Teile ist ausschließlich Solingen. Soweit der Abnehmer Kaufmann ist, oder im Inland kein Gerichtsstand hat, wird vereinbart, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich Solingen. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Kaufrecht findet keine Anwendung. Stand Januar 2007 SSB Baumaschinen und Diamantwerkzeuge GmbH